Master of Arts Gestaltung
Termine für eine Bewerbung zum Wintersemester
bis zum 30. April:
Antrag zur Teilnahme zur Feststellung der besonderen Eignung mit Lebenslauf, Foto und Abschlusszeugnis
im Sekretariat der Fakultät Gestaltung oder beim Immatrikulations- und Prüfungsamt
Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Anschließende Versendung einer Aufgabe.
Auswahlgespräch
mit der Vorstellung der Aufgabe, Präsentation anderer eigener Arbeiten und Darlegung der Motivation
Der Termin der Auswahlprüfung wird mit der Zusendung der Aufgabe bekannt gegeben.
bis 15. Juli:
Antrag auf Zulassung zum Studium beim Immatrikulations- und Prüfungsamt
20. September:
Vorlesungsbeginn Wintersemester
Termine für eine Bewerbung zum Sommersemester
bis zum 31. Oktober:
Antrag zur Teilnahme zur Feststellung der besonderen Eignung mit Lebenslauf, Foto und Abschlusszeugnis
im Sekretariat der Fakultät Gestaltung oder beim Immatrikulations- und Prüfungsamt
Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Anschließende Versendung einer Aufgabe.
Auswahlgespräch
mit der Vorstellung der Aufgabe, Präsentation anderer eigener Arbeiten und Darlegung der Motivation:
Der Termin der Auswahlprüfung wird mit der Zusendung der Aufgabe bekannt gegeben.
bis 15. Januar:
Antrag auf Zulassung zum Studium beim Immatrikulations- und Prüfungsamt
1. März:
Vorlesungsbeginn Sommersemester
Voraussetzungen für den Zugang zum Master Studiengang Gestaltung
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Gestaltung
Die Formalien:
Voraussetzung für das Masterstudium an unserer Fakultät ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss im Studiengang Gestaltung an einer deutschen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule.
Anerkannt werden kann auch ein Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang oder in einem Studiengang, der für den Masterstudiengang Gestaltung eine sinnvolle Grundlage bildet. Über die Anerkennung entscheidet die Auswahlkommission. Gegebenenfalls müssen bestimmte Module innerhalb von zwei Semestern nachgeholt werden.
Das vorangegangene Studium muss überdurchschnittlich abgeschlossen worden sein. Wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, sollten 90 % der insgesamt erforderlichen Leistungen erfolgreich absolviert sein (d.h. mindestens 162 Leistungspunkte vorliegen) und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Note überdurchschnittlich sein.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Diplom gelten grundsätzlich die gleichen Zugangsvoraussetzungen.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Diplom können Studienleistungen/ Prüfungsleistungen des Diplomstudienganges als Studienleistungen/Prüfungsleistungen des Masterstudienganges anerkannt werden. Die Anerkennung von Studienleistungen/ Prüfungsleistungen erfolgt durch die Studienkommission. Eine Einstufung in ein höheres Semester durch Anerkennung von Studienleistungen/Fachprüfungen ist möglich. Dies wird von der Studienkommission geprüft.
Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen, noch ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis hierüber wird geführt durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder vergleichbare Prüfungen gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz.
Außerdem müssen alle Bewerberinnen und Bewerber ihre besondere Eignung für das Studium anhand eines Auswahlverfahrens nachweisen.
Das Auswahlverfahren
Bewerberinnen und Bewerber haben in einem Auswahlverfahren ihre besondere Eignung für das Masterstudium nachzuweisen. Das Auswahlverfahren wird jedes Semester in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen eine möglichst frühzeitige Teilnahme an unserer Studienberatung. Die Beratungstermine können Sie telefonisch bei Frau Scholz unter Tel. 05121/881317 erfragen.
Die Teilnahme an diesem Auswahlverfahren muss termingerecht beantragt werden. Die entsprechenden Formulare können Sie beim Immatrikulationsamt der HAWK und beim Sekretariat der Fakultät anfordern oder im Internet unter www.hawk-hhg.de herunterladen. Termine und Adressen finden Sie auf den Seiten 2 und 3. Dem Antrag ist ein tabellarischer Lebenslauf mit Foto und das Abschlusszeugnis bzw. Leistungsnachweise im vorgegebenen Umfang beizufügen.
Das Auswahlverfahren besteht aus der Vorauswahl und der Eignungsprüfung.
Die Vorauswahl
Die auf den Masterstudiengang bezogene Aufgabenstellung wird Ihnen nach Eingang Ihres Antrages auf Teilnahme und Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit rechtzeitig zugesandt. Die Ergebnisse reichen Sie bitte termingerecht und auf eigenes Risiko ein. Sie können Ihre Arbeit an den genannten Terminen persönlich bei uns in der Fakultät abgeben oder per Post senden (dann gilt der Poststempel als termingerechte Abgabe). In der Vorauswahl werden die Ergebnisse der Aufgabe gesichtet. Dabei wird über die Zulassung zum weiteren Verfahren entschieden. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Prüfung schriftlich benachrichtigt.
Feststellung der besonderen Eignung
Der Nachweis der besonderen Eignung erfolgt in einem Gespräch mit der Auswahlkommission in drei Teilen:
Teil 1: Sie stellen sich selbst und eigene auf das Studiumprofil bezogene Arbeiten vor.
Teil 2: Sie präsentieren Ihr Ergebnis der Aufgabenstellung.
Teil 3: Sie legen im Auswahlgespräch ihre persönliche Motivation für die Bewerbung und die eigenen Ziele für das Masterstudium Gestaltung an der HAWK dar.
Für jeden Teil haben Sie einen Zeitrahmen von maximal 5 Minuten.
Die Auswahlkommission vergibt für jeden Teil des Nachweises unabhängig eine Höchstzahl von drei Punkten.
Der Nachweis der besonderen Eignung setzt voraus, dass mindestens 3 Punkte in der Summe erreicht werden.
Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!
