Fachkompetenzen:
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Prüfung der besonderen künstlerischen Befähigung
Von allen BewerberInnen ist neben der Hochschulzugangsberechtigung eine besondere künstlerische Befähigung nachzuweisen.
Das Feststellungsverfahren zum Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung wird jedes Semester in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt.
- Teil 1:
Der Antrag auf Teilnahme am Feststellungsverfahren der besonderen künstlerischen Befähigung nebst Lebenslauf, Lichtbild und 0,55 € in Briefmarken (für die Zusendung der Hausaufgabe) muss gestellt werden.
- Es ist eine Bewerbungsmappe mit ca. 15 Arbeiten zusammen mit der Hausaufgabe einzureichen. Eine Erklärung, dass die Arbeiten selbst gefertigt wurden, muss beiliegen.
- Teil 2:
Die praktische Prüfung! Nach dem praktischen Teil der Befähigungsprüfung wird ein Bescheid über das erreichte Ergebnis ausgestellt. Die Prüfung kann wiederholt werden.
Die Fakultät Gestaltung bietet Studien- und Mappenberatungstermine an.
Nach Bestehen der Befähigungsprüfung kann der Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt werden.
Die in dem Feststellungsverfahren erreichten Punkte (4-16) sind ausschlaggebend für die Vergabe der Studienplätze und haben 6 Semester Gültigkeit.
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