FAQs - Häufig gestellte Fragen
- Kann das Teilzeitstudium nach dem BAföG gefördert werden?
- Kann jederzeit mit dem Teilzeitstudium begonnen bzw. von Voll- auf Teilzeitstudium gewechselt werden?
- Sind die anfallenden Studiengebühren in voller Höhe zu zahlen?
Sind die anfallenden Studiengebühren in voller Höhe zu zahlen?
Für die Zeit eines Teilzeitstudiums betragen die Studiengebühren die Hälfte der sonst üblichen Gebühren, d.h. 250,- € statt 500,- € pro Semester bzw. die Hälfte der Langzeitstudiengebühren, sofern diese zu zahlen sind.
Aber: Generell sind Studenten/Studentinnen, welche Eltern mindestens eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren sind, in Niedersachsen von den Studiengebühren befreit.
Der Semesterbeitrag ist hingegen von allen Studierenden, egal ob Teilzeit- oder Vollzeitstudierende, in voller Höhe zu zahlen.
