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FAQs (häufige Fragen)

FAQs - Häufig gestellte Fragen



Sind die anfallenden Studiengebühren in voller Höhe zu zahlen?

Für die Zeit eines Teilzeitstudiums betragen die Studiengebühren die Hälfte der sonst üblichen Gebühren, d.h. 250,- € statt 500,- € pro Semester bzw. die Hälfte der  Langzeitstudiengebühren, sofern diese zu zahlen sind. 

Aber: Generell sind Studenten/Studentinnen, welche Eltern mindestens eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren sind, in Niedersachsen von den Studiengebühren befreit.

Der Semesterbeitrag ist hingegen von allen Studierenden, egal ob Teilzeit- oder Vollzeitstudierende, in voller Höhe zu zahlen.