Der Senat
Aufgaben/Funktionen
Der Senat
- wählt die Mitglieder des Präsidiums und kann Mitglieder des Präsidiums abwählen
- nimmt Stellung zu grundsätzlichen Fragen und
- beschließt die Grundordnung und weitere Ordnungen, den Hochschulentwicklungsplan sowie den Frauenförderplan.
Das Präsidium ist dem Senat rechenschaftspflichtig.
Zusammensetzung
Dem Senat gehören 19 stimmberechtigte Mitglieder sowie ohne Stimmrecht die Mitglieder des Präsidiums, die Gleichstellungsbeauftragte und die DekanInnen der Fakultäten an. Der Präsident führt den Vorsitz.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats werden von
- den HochschullehrerInnen (10 Sitze),
- den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen (3 Sitze),
- den Studierenden (3 Sitze) und
- den MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung (3 Sitze)
gewählt.
Stimmberechtigte Mitglieder
Hochschullehrer/innen
Prof. Dr.-Ing. Manfred Bußmann
Fakultät Naturwissenschaften und Technik
Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Fakultät Gestaltung
Fakultät Erhaltung von Kulturgut
Prof. Dr.-Ing. Thomas Hirschberg
Fakultät Naturwissenschaften und Technik
Prof. Dipl.-Ing. Reinhard Lamers
Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
Prof. Dr.-Ing. Frank Prekwinkel
Fakultät Bauwesen
Prof. Dr.-Ing. Rainer Wallmann
Fakultät Ressourcenmanagement
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
Fakultät Naturwissenschaften und Technik
Dipl.-Soz.päd. MSc (IT) Cornelia Roser
IIW
Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
Studierende
Thomas Maxellon
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Julia Fehrs
Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
Stefan Dedendorf
Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
