English Version | Online-Angebote | Impressum | Kontakt
Senatskommissionen

Gleichstellungskommission

Aufgaben

Die Gleichstellungskommission erarbeitet insbesondere für die Leitung der Hochschule und den Senat Vorschläge für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Abs. 3 NHG. Im einzelnen legt der Senat die Aufgaben der Kommission auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten fest.

Die Gleichstellungskommission entwirft den Gleichstellungsplan als Teil der Entwicklungsplanung der Hochschule. Hierbei sind nach Anhörung der betroffenen zentralen Einrichtungen, Fakultäten oder wissenschaftlichen Einrichtungen der  Fakultäten Festlegungen insbesondere über die Ausgabemittel, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und anderen Stellen, die vorrangig der Verwirklichung der Aufgabe nach § 2 Abs. 3 NHG gewidmet sind, vorzusehen.


Zusammensetzung

Der Gleichstellungskommission gehören ohne Stimmrecht die Präsidentin (Vorsitz) und die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte sowie 12 stimmberechtigte Mitglieder an, und zwar

  • 3 Hochschullehrer/innen,
  • 3 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen,
  • 3 Studierende und
  • 3 Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung.

Sie werden von den Angehörigen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe im Senat gewählt.

 

Stimmberechtigte Mitglieder

 

Hochschullehrer/innen

Prof. Regina Ahlbrecht
Fakultät Ressourcenmanagement

Prof. Dr. Juergen Erbach
Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen

Prof. Dr. Ruth Jäger
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen

Erika Puls
Fakultät Bauwesen

Dr. Sandra Schiller
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit

NN

Studierende

Sabine Kleine
Luisa Lange
Janna Visser

Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung

Hannelore Scherneck
Präsidialbüro

Elke von Werder
Controlling

Gunnar Werner
Rechenzentrum