Gleichstellungskommission
Aufgaben
Die Gleichstellungskommission erarbeitet insbesondere für die Leitung der Hochschule und den Senat Vorschläge für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Abs. 3 NHG. Im einzelnen legt der Senat die Aufgaben der Kommission auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten fest.
Die Gleichstellungskommission entwirft den Gleichstellungsplan als Teil der Entwicklungsplanung der Hochschule. Hierbei sind nach Anhörung der betroffenen zentralen Einrichtungen, Fakultäten oder wissenschaftlichen Einrichtungen der Fakultäten Festlegungen insbesondere über die Ausgabemittel, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und anderen Stellen, die vorrangig der Verwirklichung der Aufgabe nach § 2 Abs. 3 NHG gewidmet sind, vorzusehen.
Zusammensetzung
Der Gleichstellungskommission gehören ohne Stimmrecht die Präsidentin (Vorsitz) und die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte sowie 12 stimmberechtigte Mitglieder an, und zwar
- 3 Hochschullehrer/innen,
- 3 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen,
- 3 Studierende und
- 3 Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung.
Sie werden von den Angehörigen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe im Senat gewählt.
Stimmberechtigte Mitglieder
Hochschullehrer/innen
Prof. Regina Ahlbrecht
Fakultät Ressourcenmanagement
Prof. Dr. Juergen Erbach
Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
Prof. Dr. Ruth Jäger
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
Studierende
Sabine Kleine
Luisa Lange
Janna Visser
