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Senatsbeauftragte

Ombudspersonen

Aufgaben

Zur Wahrnehmung der Verantwortung in der Forschung und der damit verknüpften Aufgaben in Lehre und Nachwuchsförderung hat der Senat der Hochschule eine Senatsrichtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten erlassen.

Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule können sich in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis oder wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die Ombudspersonen wenden.

Die Ombudspersonen

Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule haben Anspruch darauf, die Ombudspersonen innerhalb kurzer Frist, in der Regel innerhalb zwei Wochen, zu sprechen.

Die Ombudspersonen

Die Ombudspersonen werden vom Senat gewählt.

Ombudsfrau ist

Prof. Dr. Andrea Koch

Fakultät Naturwissenschften und Technik
Von Ossietzky-Str. 99 Raum C 220
37086 Göttingen
Tel. 0551/3705-260

 

 

Stellvertreterin ist

NN
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