Ombudspersonen
Aufgaben
Zur Wahrnehmung der Verantwortung in der Forschung und der damit verknüpften Aufgaben in Lehre und Nachwuchsförderung hat der Senat der Hochschule eine Senatsrichtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten erlassen.
Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule können sich in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis oder wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die Ombudspersonen wenden.
Die Ombudspersonen
- prüfen Vorwürfe unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Korrektheit und Bedeutung im Hinblick auf Möglichkeiten, die Vorwürfe auszuräumen,
- leiten, wenn dies nicht gelingt, den Vorgang für das förmliche Untersuchungsverfahren an die Kommission zu Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens weiter,
- beraten alle Personen, die unverschuldet in einen Vorgang wissenschaftlichen Fehlverhaltens verwickelt wurden, in Bezug auf eine Absicherung ihrer persönlichen und wissenschaftlichen Integrität,
- lassen sich von den Prinzipien der Verfahrensfairness, der Informationsgleichheit und Vertraulichkeit leiten.
Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule haben Anspruch darauf, die Ombudspersonen innerhalb kurzer Frist, in der Regel innerhalb zwei Wochen, zu sprechen.
Die Ombudspersonen
Die Ombudspersonen werden vom Senat gewählt.
Ombudsfrau ist
Prof. Dr. Andrea KochFakultät Naturwissenschften und Technik
Von Ossietzky-Str. 99 Raum C 220
37086 Göttingen
Tel. 0551/3705-260
Stellvertreterin ist
NNWeitere Informationen/Links
- Ombudsmann der DFG
Der Ombudsman der Deutschen Forschungsgemeinschaft berät in Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
