Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Neue Schwerbehindertenvertretung an der HAWK
Der Wahlvorstand für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung der HAWK hat am 03.05.2011 das Zustandekommen der Wahlen und das Wahlergebnis festgestellt.
Danach wurde als Vertrauensperson Christian Degenhardt gewählt. Stellvertretende Mitglieder sind Stefan Hertrampf und Gesa Teichert.
Aufgaben und Funktion der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist zuständig für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Insbesondere hat sie eine:
- Überwachungsfunktion. Die SBV hat vor allem darüber zu wachen, dass die zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen durchgeführt, insbesondere der Arbeitgeber die ihm nach dem SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
- Vorsorgefunktion. Die SBV hat Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen wie Integrationsamt, Arbeitsamt und Sozialversicherungsträger zu beantragen.
- Vermittlerfunktion. Sie hat Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen zu nehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken. Über den Stand und das Ergebnis der Verhandlung hat die SBV die schwerbehinderten Menschen zu unterrichten.
- Unterstützungsfunktion. Bei Anträgen an das Versorgungsamt und das Arbeitsamt kann die SBV die Beschäftigten unterstützen.
- Beratungsfunktion. Die SBV hat das Recht an allen Sitzungen der Personalräte sowie am Arbeitsschutzausschuss beratend teilzunehmen. Sie hat das Recht zu beantragen, dass Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder diese als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der Sitzung des Personalrates zu setzen sind.
Die Mitglieder der SBV unterliegen der Schweigepflicht. Sie sind verpflichtet, über bekannt gewordene persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren!!
Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder möchten Sie eine individuelle Beratung der SBV, dann wenden Sie sich bitte an die Vertrauensperson der Schwerbehinderten an der HAWK, Herrn Christian Degenhardt, Hohnsen 3, Tel. 05121 881-105.
