Studienbeiträge an der HAWK
Das Land Niedersachsen hat über das Haushaltsbegleitgesetz vom Dezember 2005 zum Wintersemester 2006/2007 für alle Erstsemester und zum Sommersemester 2007 für alle Studierenden Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro eingeführt. In einem von allen niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung unterzeichneten Zukunftsvertrag ist am 11. Oktober 2005 vereinbart worden, dass diese Studienbeiträge zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden.
Die HAWK hat im Sommer 2006 ein Entscheidungsverfahren entwickelt, das die Verwendung der Studiengebühren regelt. Die Studierenden sind gleichberechtigt an dem Verfahren beteiligt, denn alle über den Einsatz der Mittel entscheidenden Gremien sind zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Studierendenschaft besetzt.
Zielvereinbarungen allgemein und Verwendung der Studienbeiträge
- Fakultät Bauwesen
- Fakultät Gestaltung
- Fakultät Erhaltung von Kulturgut
- Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
- Fakultät Naturwissenschaften und Technik
- Fakultät Ressourcenmanagement
- Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
