Aktuelles und Formulare zu Studienbeiträgen an der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
Das Land Niedersachsen hat über das Haushaltsbegleitgesetz vom Dezember 2005 zum Wintersemester 2006/2007 für alle Erstsemester und zum Sommersemester 2007 für alle Studierenden Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro eingeführt. In einem von allen niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung unterzeichneten Zukunftsvertrag ist am 11. Oktober 2005 vereinbart worden, dass diese Studienbeiträge zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden.
Die HAWK hat im Sommer 2006 ein Entscheidungsverfahren entwickelt, das die Verwendung der Studiengebühren regelt. Die Studierenden sind gleichberechtigt an dem Verfahren beteiligt, denn alle über den Einsatz der Mittel entscheidenden Gremien sind zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Studierendenschaft besetzt.
Rechtsgrundlagen
Gemäß der im Folgenden aufgeführten Rechtsgrundlagen unterliegen die immatrikulierten Studierenden der HAWK - FH HHG der Beitragspflicht.
- Niedersächsisches Hochschulgesetz
- Verordnung über die Festsetzung und Erhebung der Studentenwerksbeiträge (Studentenwerksbeitragsordnung)
- Beitragsordnung der Studentenschaft
- Immatrikulationsordnung der HAWK - FH HHG
Eine Immatrikulation ist nur bei Erfüllung der Beitragspflicht möglich. Die Beiträge sind bei Immatrikulation und bei Rückmeldung pro Semester fällig und werden von der Hochschule für das Studentenwerk (Studentenwerksbeitrag), für die Studentenschaft (Studentenschaftsbeitrag), für das Land Niedersachsen (Verwaltungskostenbeitrag, Langzeitstudiengebühr) und der Studienbeitrag für die Hochschule erhoben.
Hier finden Sie nachfolgend folgende Formulare:
Antragsvorlage Studienbeiträge
Antragsvorlage Exkursionsmittelauszahlung
