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Erhaltung
von Kulturgut

Zulassungsvoraussetzung und Bewerbungstermine

BA Präventive Konservierung

Antrag auf Zulassung zum Studium

Das Antragsformular auf Zulassung zum Studium können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Download Zulassungsantrag

Studienrichtungen:

  • Konservierung und Restaurierung von Schriftgut, Buch und Graphik
  • Konservierung und Restaurierung von Gefasste Holzobjekte und Gemälde
  • Konservierung und Restaurierung von Möbel und Holzobjekte
  • Konservierung und Restaurierung von Stein und Keramik 
  • Konservierung und Restaurierung von Wandmalerei/Architekturoberfläche

Über unsere Zulassungsvoraussetzung, den Studienaufbau und Studieninhalte für den Bachelor-Studiengang "Präventive Konservierung" informieren Sie sich bitte bei Frau Prof. Dr. Gerdi Maierbacher Legl, die Sie auch gerne zurückruft.

Telefon: 05121/ 881 385 oder 05121 / 881 378 oder mail:

Die "Ordnung über die Feststellung einer besonderen künstlerischen Befähigung für den Bachelorstudiengang Präventive Konservierung der Fakultät Erhaltung von Kulturgut, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst, Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen (Feststellungsverfahren)" können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen. 

Praktikum

Die Aufnahme des Fachstudiums im 1. Fachsemester setzt ein mindestens 12-monatiges Praktikum in einer Restaurierungswerkstatt voraus.

Der Praktikumsplatz kann 1-2 Mal gewechselt werden, häufigeres Wechseln ist nicht empfehlenswert.

Zur Immatrikulation muss eine Bestätigung über einen Praktikumsplatz oder der Nachweis über bereits geleistete Praktika vorgelegt werden.

Die Praktikumsordnung können Sie sich hier als pdf-datei herunterladen.

Wintersemester: 30. April 

Wintersemester: 15. Juli
Ausrufezeichen

Zum Wintersemester 2009/10 können an der HAWK erstmals sechzehn Studiengänge wahlweise in Voll- oder Teilzeit studiert werden.
Eine Aufstellung der Studiengänge, die die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums bieten mit den speziellen Ansprechpartner/innen in den HAWK-Fakultäten finden Sie hier.

MA Konservierung und Restaurierung

Zugangsvoraussetzungen:

Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Konservierung und Restaurierung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber

  • entweder an einer deutschsprachigen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Studienabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang Präventive Konservierung oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat,
    oder
    an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz festgestellt,

    sowie
  • die besondere Eignung gemäß Absätze 2 bis 4 der "Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Konservierung und Restaurierung" nachweist.


Die "Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Konservierung und Restaurierung" können Sie sich hier als pdf-datei herunterladen.

15. Juli jeden Jahres

Anfang September