Studienbeiträge
Die Verteilung der von der Fakultät zu vergebenen Studienbeiträge erfolgt nach den Vorgaben der Zielvereinbarungen vom 20.6.2007, die Sie hier herunterladen können.
Angestrebt wird die Exzellenz der Lehre, eine optimale Betreuung der Studierenden und eine starke Praxisorientierung der Ausbildung.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden prozentual anteilig in sieben Kategorien vergeben:
- zur Finanzierung von Lehrbeauftragten für zusätzliche Lehrveranstaltungen, Workshops oder Vorträge (12%)
Antrag zum Download - für Tutorien zur effektiven Vertiefung spezieller Themen in kleinen Lerngruppen (10%), bislang z. B. zum 3D-Lasercanning, zur Anwendung strahlendiagnostischer Untersuchungsmethoden und zur Unterstützung in den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern
Antrag zum Download - zur finanziellen Unterstützung der Teilnahme von Lehrenden an fachspezifischen Schulungen und Tagungen (15%), sofern die neuen Kompetenzen zeitnah an die Studierenden vermittelt werden
Antrag zum Download - zum Erwerb von Geräten (18%) als eine wichtige Stütze der praxisorientierten Lehre, z.B. häufig genutzte Messgeräte, hochwertige Digitalkameras und Computerarbeitsplätze für Studierende
Antrag zum Download - für Verbrauchsmaterialien in den Werkstätten und Laboren gemäß der Anzahl der jeweils betreuten Abschlussarbeiten. Studierende können zusätzlich eine Erstattung von im Rahmen einer Abschlussarbeit angefallenen Kosten beantragen (15%)
Antrag zum Download - zur finanziellen Unterstützung der Teilnahme von Studierenden an externen Lehrveranstaltungen und Exkursionen (15%). Aktuell erhalten die Studierenden des Bachelor-Studiengangs bis zu 400,- EUR, der Master-Studiengänge bis zu 300,- EUR, zudem noch eine Pauschale für Eintrittsgelder von 50,- EUR.
Antrag zum Download - zur Anlage von Handapparaten von Büchern in den Werkstätten und Optimierung des Bestands und Service der fachspezifischen Bibliothek bzw. fachspezifischen Software, u.a. eine Bildbearbeitungssoftware mit einer Erweiterung zur quantitativen Auswertung von Kartierungen (15%)
Antrag zum Download
Über die Verwendung der Studienbeiträge in der Fakultät entscheidet ein paritätisch besetztes Gremium, in dem genauso viele Studierende sind wie die Anzahl der Professoren inkl. Mitarbeitervertreter. Alle Mitglieder der Fakultät sind berechtigt, Anträge zur finanziellen Unterstützung aus Mitteln der Studienbeiträge zu stellen.
Unsere Studierenden finden eine umfassende Aufstellung der aus Studienbeiträgen bezahlten Geräte und Veranstaltungen im Bereich der "Fakultät: FK Erhaltung von Kulturgut Hi" in Stud.IP.
