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Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehören eine für das Land Niedersachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung, sowie
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ein 8-wöchiges unter fachlicher Anleitung abzuleistendes Vorpraktikum in Vollzeit, das mit einer detaillierten Bescheinigung nachzuweisen ist. Das Praktikum muss vor Studienbeginn beendet sein.
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Genaue Informationen siehe Zulassungsordnung (zu finden im Downloadbereich der jeweiligen Studiengängen) oder bei
Frau Schreeck: Buchstaben A - K (Tel: +49(0)5121 881-113)
Frau Munzert: Buchstaben L - Z (Tel: +49(0)5121 881-133