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Soziale Arbeit
und Gesundheit

Berufspraktikum BA Soziale Arbeit

Berufspraktische Tätigkeit im Bachelor-Studiengang
Die berufspraktische Tätigkeit im Bachelor-Studiengang hat einen Umfang von insgesamt 12 Monaten. Der erste Teil - Praktika im Studium -  ist in verschiedene Module des Studiengangs Soziale Arbeit integriert und wird innerhalb der Regelstudienzeit absolviert. Der zweite Teil - das Berufspraktikum - kann erst nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss aufgenommen werden. Es dauert 6 Monate und gilt nicht als Regelstudienzeit. Das Berufspraktikum kann auch als Teilzeitarbeit (mindestens die Hälfte der tariflichen Normalarbeitszeit) bei entsprechender zeitlicher Verlängerung absolviert werden.

Die vorstehende Regelung ist im April 2009 wie folgt präzisiert worden:
Die in das Bachelor-Studium integrierten berufpraktischen Phasen werden in der Regel mit sechs Monaten angerechnet. Im Anschluss an das Bachelor-Studium können somit die AbsolventInnen ein von der HAWK gelenktes und bei in Anspruchnahme der Anrechnungsmöglichkeiten sechs Monate umfassendes Berufspraktikum (Vollzeit) absolvieren. Werden die Anrechnungsmöglichkeiten nicht in Anspruch genommen, beträgt die Dauer des Berufspraktikums 12 Monate (in Vollzeit).

Ziele des Berufspraktikums
Im Berufspraktikum des Bachelor-Studiengangs stehen die praktische Erprobung und Umsetzung der in den Modulen „Professionelle Identitätsbildung“, „Handlungsfelder der Sozialen Arbeit“ sowie die im „Projektstudium“ erworbenen Fachkenntnisse im Mittelpunkt. Die berufspraktische Tätigkeit dient der sachgerechten Einarbeitung in ein Praxisfeld der Sozialen Arbeit, der Reflexion beruflicher Erfahrungen, der Vertiefung von Fachkenntnissen und der Entwicklung einer eigenständigen Berufsidentität. Diese Ziele werden durch das Zusammenwirken aller Beteiligten: AnleiterInnen, Träger der Ausbildungsstelle, BerufspraktikantInnen und DozentInnen der HAWK erreicht. Die Kooperation zwischen Ausbildungsstelle und HAWK bildet dabei eine wichtige Verbindung zwischen Praxis und Theorie. Deshalb haben Vernetzung und kontinuierlicher Austausch zwischen den Ausbildungsstellen und der Fachhochschule für die Weiterentwicklung der Sozialen Arbeit und ihrer Professionalität einen hohen Wert.

Ausbildungsstellen
Das Berufspraktikum muss in einer geeigneten Einrichtung der Sozialen Arbeit (Ausbildungsstelle) absolviert werden. In  begründeten Ausnahmefällen ist innerhalb der ersten zwei Monate - nach Rücksprache mit der Berufspraktikumsstelle - ein Wechsel in eine andere Ausbildungsstelle möglich.

Berufspraktikum im Ausland
Die HAWK kann geeignete Einrichtungen der Sozialen Arbeit in den Ländern der EU und einigen anderen europäischen Staaten für die Durchführung des Berufspraktikums zulassen. Hierbei gelten gesonderte Modalitäten. Studierende, die ein solches Vorhaben anstreben, sollten rechtzeitig planen und sich in der Berufspraktikumsstelle beraten lassen. Für alle nicht genannten Länder gilt die Regelung, dass das Berufspraktikum im Ausland nur in einer Einrichtung eines deutschen Trägers der Sozialarbeit durchgeführt werden kann.

Anmeldung des Berufspraktikums
Das Berufspraktikum muss vor Beginn von der Ausbildungsstelle bei der Berufspraktikumsstelle angemeldet werden. Innerhalb des ersten Monats nach Aufnahme der Tätigkeit muss der  Berufspraktikumsstelle der Ausbildungsvertrag sowie der Ausbildungsplan vorgelegt werden

Anmeldung als GasthörerIn
Das Berufspraktikum gilt nicht als Regelstudienzeit. Dementsprechend erfolgt auch keine Einschreibung. Der Besuch von begleitenden Lehrveranstaltungen und das Ablegen der Kolloquiumsprüfung setzt eine Gasthörerschaft gemäß der jeweils geltenden Immatrikulationsordnung der HAWK voraus. Studierende des Master-Studiengangs, die zeitgleich das Berufspraktikum absolvieren, müssen keine Zulassung als GasthörerIn beantragen. Informationen zur Anmeldung der Gasthörerschaft entnehmen sie dem Merkblatt "Anmeldung als GasthörerIn" (liegt den Anmeldeformularen bei).

Begleitende Lehrveranstaltungen
Im Rahmen des Berufspraktikums ist die Teilnahme an begleitenden Lehrveranstaltungen im Umfang von 7 Tagen nachzuweisen. Diese teilen sich in Einführungsveranstaltungen und Reflexionsseminare auf. Der Besuch von begleitenden Lehrveranstaltungen von Bachelor-AbsolventInnen setzt die Einschreibung als Masterstudierende oder eine Gasthörerschaft gemäß der jeweils geltenden Immatrikulationsordnung der HAWK voraus.