Diplomstudiengänge
Auslaufende Diplomstudiengänge (letzte Aufnahme Sommersemester 2005):
-
Diplom Soziale Arbeit (Sozialpädagogik/ Sozialarbeit) Hildesheim
-
Diplom Soziale Arbeit (Sozialpädagogik/ Sozialarbeit) Holzminden
-
Diplom Soziale Arbeit - Berufsbegleitendes Studium für Fachkräfte im Sozialwesen
Mit Präsidiumsbeschluss vom 25.11.2010 werden die Diplomstudiengänge Sozialwesen (DPO 1989), Soziale Arbeit (DPO 1999) und Soziale Arbeit (DPO 2003) aufgehoben. Die letzten Prüfungen werden letztmalig im Sommersemester 2011 stattfinden.
Reflexionshilfe für die L1-Mündliche Prüfung
Reflexionshilfe für die L2-L4-Mündliche Prüfung
Der Weiterbildungsstudiengang Sozialmanagement für Führungskräfte im Sozialwesen
war für Leitungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzipiert, die in sozialen Einrichtungen der Caritas und Diakonie sowie der Kommunen tätig sind und Leitungsverantwortung tragen bzw. übernehmen wollen. Dieser Studiengang wird nicht weitergeführt
Prüfungsordnungen - Studienordnung
Stand: 10. Oktober 2007
Diplomprüfungsordnung (DPO) für den Studiengang Soziale Arbeit Hildesheim (läuft aus):
DPO2003.pdf (232 KB)
Diplomprüfungsordnung (DPO) für den berufsbegleitenden Studiengang Soziale Arbeit Hildesheim (BBS) (läuft aus):
DPOBBSMai2004.pdf (183 KB) (Stand: 30.04.2004)
Studienordnung (StO) für den Studiengang Soziale Arbeit Hildesheim (läuft aus):
StO211103.pdf (175 KB)
|
Zur Vorbereitung von mündlichen Prüfungen L1 bis L4: | ||
| Autor: Arbeitsgruppe Lehr- und Studienbereich1 |
Dezember 2003 | Reflexionshilfe zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung für L1: L1MuPRu20031208.DOC (37 KB) |
| Autor: Prof. Lutz Finkeldey |
Juni 2003 | Reflexionshilfe zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung für L2 bis L4: ReflexionshilfeL2BisL4.doc (32 KB) |
|
Zum wissenschaftlichen Arbeiten: | ||
| Hrsg.: Medizinalfachberufe | Sept 2003 | Hilfestellung beim Verfassen eines Abstracts: AbstractAnleitung.pdf (31 KB) |
| Autorin: Susanne Hole Lehrbeauftragte Medizinalfachberufe |
Januar 2003
|
Gute Hilfe gibt die 20seitige Ausgabe zum Thema: Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten.pdf (119 KB) Sie ist zwar v.a. an Bachelor-Absolventen gerichtet, hilft aber auch jeder/jedem anderen beim wissenschaftlichen Arbeiten kurz und bündig weiter. |
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Prüfungs- und Studienleistungen für den Diplomstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit:
1. Können mehrere Prüfungs- und / oder Studienleistungen in einer Lehrveranstaltung (LVA) erbracht werden?
Antwort: Nein. Es kann nur eine Leistung erbracht werden. Grund: Um unser Studium möglichst wenig zu verschulen, steuern wir das Teilnahmeverhalten unserer Studierenden über Prüfungsleistungen. Die Studierenden sollen aber nicht nur Prüfungs- und Studienleistungen ablegen, sondern auch tatsächlich in den LVAen studieren.
2. Können in einer Lehrveranstaltung nur Leistungen für den Bereich (L, H, SP oder BAU) erbracht werden, für den die LVA lt. Vorlesungsverzeichnis und Anmeldung der/s DozentIn vorgesehen ist?Antwort: Grundsätzlich ja, weil es keine Nebeneinträge mehr gibt. Ausnahme: Lt. Beschluss des FBR vom 07. 03. 2001 können im Hauptstudium L-, H-, SP- und BAU-Leistungen auch in den jeweils anderen Bereichen erbracht werden, wenn dies von der/m Lehrenden mit den Lehrenden des anderen Bereichs abgesprochen und entsprechend ausgewiesen ist. Aber auch hier gilt das zu Ziff. 1 Gesagte: Es kann jeweils nur eine Prüfungs- oder Studienleistung pro Semester erbracht werden.
3. Können in H-Veranstaltungen auch L-Leistungen für das Grundstudium erbracht werden?Antwort: Nein. H-LVAen sind zwar Grund- und Hauptstudium übergreifen dangelegt. Da Nebeneinträge für L-Bereiche nur im Hauptstudium zulässig sind, können Grundstudiumsstudierende in H-LVAen jedoch nur H-Leistungen erbringen. Nur Hauptstudiumsstudierende können aufgrund des o. a. FBR-Beschlusses (sh. Nr. 2) in H-LVAen auch L-Leistungen ablegen.
4. Können Leistungen für das Hauptstudium schon im Grundstudium erbracht werden?
Antwort: Nein. Umgekehrt gilt übrigens dasselbe. Wir haben die strikte Trennung von Grund- und Hauptstudium. Grund: Erst nach einem relativ breiten Grundlagenstudium sollen Schwerpunktsetzungen und Vertiefungen möglich sein. Im Rahmen der von der Studienkommission erarbeiteten Neukonzeption der Projekte (die noch nicht vom FBR beschlossen ist), soll es zukünftig allerdings möglich sein, aus Projekten heraus schon im 3. Fachsemester auch Leistungen für das Hauptstudium zu erbringen.
