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Nachwuchsförderung

Nachwuchsförderung und Promotion


Promotionen an der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Doktorhut und Ordner

Die Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit engagiert sich besonders bei der Förderung von Nachwuchswissenschaftler/innen und nimmt bei den Promotionen in der Sozialen Arbeit an Fachhochschulen  landesweit eine Spitzenposition ein.

Promotionsförderung an der HAWK und der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
  • Promotionsförderung aus Studienbeiträgen

    Stipendien
    Seit 2008 fördert die Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit Promotionsvorhaben durch Stipendien aus Studienbeitragsmitteln. Die Promotionsvorhaben müssen sich auf grundlegende theoretische Fragen und/oder vertiefende empirische Analysen der Sozialen Arbeit beziehen. In 2008 wurden zwei Promotionsstipendien in Höhe von je 1.000,- Euro monatlich für die Laufzeit von zwei Jahren vergeben. Für die Jahre 2009 und 2010 wird jeweils ein weiteres Stipendium mit einer Laufzeit von zwei Jahren vergeben. Die Stipendien dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, speziell der Förderung von Absolvent/innen des Master-Studiengangs „Soziale Arbeit im internationalen und sozialräumlichen Kontext“ der HAWK Hildesheim/Holzminden.
    Voraussetzungen für die Antragstellung ist ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit dem Abschluss „Master of Arts Soziale Arbeit“, vorrangig an der HAWK, mit mindestens „gut“. Die Bewerber/innen für ein Stipendium müssen ferner grundlegende Qualifikationen in Methoden der quantitativen und /oder qualitativen Sozialforschung nachweisen.
    Aktueller Hinweis: Für das Jahr 2010 werden keine weiteren Promotionsstipendien mehr vergeben.

    WM-Stellen
    Laut Beschluss der Studienbeitragskommission vom 11.11.2009 werden ab 2010 insgesamt 3 zeitlich begrenzte Halbtagsstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen eingerichtet, Laufzeit jeweils maximal 3 Jahre, 2 Stellen in 2010, eine weitere in 2011. Ziele sind die Qualitätsverbesserung der Lehre und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Promotion) sowie der Aufbau eines wissenschaftlichen Mittelbaus.
    Voraussetzungen: Die BewerberInnen müssen einen MA-Abschluss an der Fakultät erworben haben. Mindestens alle 3 Monate muss über den Stand der Forschungs- / Promotionsarbeiten schriftlich berichtet werden. In einer Kommission der Fakultät und in einer öffentlichen Veranstaltung muss mind. alle drei Monate eine Präsentation und eine Erörterung erfolgen. Die jährlichen Verlängerungen der Verträge (max. bis zu 36 Monate) sind von einem Votum der Kommission aus der Statusgruppe der ProfessorInnen  abhängig. Die betreuenden HochschullererInen müssen jeweils in einem Gutachten erläutern, wie der Stand der Arbeiten zur Promotion ist und die weitere Finanzierung aus Studienbeiträgen begründen.

          Informationen bei:
          Prof. Dr. Uwe Schwarze
          Tel. 05131 881 406
          schwarze@hawk-hhg.de


  • Promotionsförderung HAWK – zentrale Mittel
    Zentrale Mittel der Hochschule für Promotionsförderung stehen eingeschränkt zur Verfügung und ermöglichen Zuschüsse in einzelnen Fällen.

 

 


 

 

 

 

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