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Informationen für
Studierende

Rückmeldung

Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester an der HAWK – FH HHG fortsetzen wollen, haben sich innerhalb der festgesetzten Fristen zurückzumelden.

Die Rückmeldung hat zu erfolgen:

  1. zum folgenden Sommersemester vom 10. Dezember bis zum 10. Januar des Folgejahres,
  2. zum folgenden Wintersemester vom 10. Juni bis zum 10. Juli.

Die Rückmeldung gilt als erfolgt, wenn der Studienbeitrag gem. § 11 NHG, der fällige Semesterbeitrag (Verwaltungskostenbeitrag, Studentenschafts- und Studentenwerksbeitrag für den jeweiligen Standort sowie die evtl. fällige Gebühr gem. § 13 NHG) auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind und die erforderliche Krankenversicherung nachgewiesen ist.
Ohne den vollständigen Eingang dieser Beträge und bei fehlendem Krankenversicherungsnachweis gilt die Rückmeldung als nicht erfolgt.

Nach erfolgter Rückmeldung ist der Semesteraufdruck auf der Chipkarte an einem der Selbstbedienungsterminals zu aktualisieren.

Die Selbstbedienungsterminals finden Sie

- in Hildesheim, Goschentor 1, im Foyer im Erdgeschoss

- in Holzminden, Billerbeck 2, im Sockelgeschoss, Flur Plotterraum HOB - S 32 

- in Göttingen für die Fakultät Ressourcenmanagement: Büsgenweg 1 A, im Studentenkopierraum 0.29

- in Göttingen für die Fak. Naturwissenschaften und Technik: Von-Ossietzky-Str. 99, in Haus A Raum A 5

Die Terminals stehen jeweils zwei Wochen vor und zwei Monate nach Semesterbeginn für die Validierung zur Verfügung.

Bitte beachten: die Rückmeldung kann nicht mehr erfolgen nach Erreichen des Studienzieles (Bestehen der Abschlussprüfung)

Von Ihnen benötigte aktuelle Studienbescheinigungen können Sie selbst erstellen. Sie finden diese Selbstbedienungsfunktion auf unserer HAWK-Internetseite / Online-Angebote unter dem Punkt Studieninformationssystem LSF. Hier können Sie unter Angabe Ihrer Zugangsdaten (Benutzername + Passwort) unter dem Punkt Allgemeine Verwaltung alle von Ihnen benötigten aktuellen Studienbescheinigungen selbst ausdrucken. Bitte beachten Sie hierbei, dass in der Regel nur bis zum Beginn der jeweiligen Rückmeldefrist der Ausdruck von Bescheinigungen des laufenden Semesters möglich ist. Nach Ende der Rückmeldefrist und erfolgter Rückmeldung können nur noch die Studienbescheinigungen des folgenden Semesters von Ihnen erstellt werden. Für Bescheinigungen für zurückliegende Semester nehmen Sie bitte mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt Kontakt auf. Aktuell im Internet zur Verfügung stehende Bescheinigunen werden nicht mehr vom Immatrikulationsamt versandt. Ein Überweisungsträger mit Angabe der aktuell gültigen Semestergebühr wird Ihnen kurz vor Beginn der Rückmeldefrist übersandt. Informationen über die Zusammensetzung der Semesterbeiträge erhalten Sie unter dem Punkt Gebühren und Beiträge.

Krankenversicherung

Die Studentin/der Student ist krankenversicherungspflichtig. Sie/er hat das Bestehen einer Krankenversicherung bei Immatrikulation und für die Rückmeldung nur im Falle eines Wechsels der Krankenkasse durch eine Bescheinigung der Krankenkasse nachzuweisen.

Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.