GasthörerInnen
An bestimmten Lehrveranstaltungen können interessierte Personen auf Antrag als GasthörerInnen teilnehmen. Den Antrag auf Zulassung als Gasthörer können Sie sich hier herunterladen.
Der „Antrag auf Zulassung als Gasthörer“ ist bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn in dem gewünschten Studiengang für jedes Semester gesondert an das Immatrikulationsamt zu richten.
Zustimmung und Umfang
Auf dem Antrag ist vor Abgabe die schriftliche Zustimmung des Professors/Dozenten einzuholen, der die gewünschte Vorlesung abhält sowie die Zustimmung des Studiendekans der Fakultät.
Die Fakultäten können den Besuch von Lehrveranstaltungen zahlenmäßig beschränken und/oder vom Nachweis erforderlicher Studienleistungen oder Kenntnisse abhängig machen.
Der Umfang der besuchten Vorlesungen von GasthörerInnen soll in der Regel nicht mehr als 10 Wochenstunden betragen.
Gebühren
Es können auch GasthörerInnen ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden. Sie sind in das Gasthörerverzeichnis einzutragen und haben die in der Gebührenordnung der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst, Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen festgesetzte Gebühr zu entrichten.
Die Gebühr beträgt bei einer Belegung bis zu vier Semesterwochenstunden € 100,-- und bei einer Belegung von mehr als vier bis zu höchstens zehn SWS € 150,-- pro Semester. Studierende, die gleichzeitig an einer anderen niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung eingeschrieben sind und dies der HAWK durch eine Immatrikulationsbescheinigung nachweisen, sind von der Zahlung der Gebühr auf Antrag zu befreien.
Zulassung
Bei Eintragung in das Gasthörerverzeichnis erhalten die GasthörerInnen eine Zulassung als GasthörerIn, sie berechtigt nicht zum Erhalt von Studienbescheinigungen und Nutzung des Semestertickets (soweit am Studienort eingeführt).
Die Fakultäten können GasthörerInnen auf vorherigen Antrag zur Erbringung von Studienleistungen und zur Ablegung von Prüfungen gegen Gebühr zulassen.
Über den "Antrag auf Zulassung als Gasthörer" entscheidet die Leitung der Hochschule im Einvernehmen mit der Fakultät.
