Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten
BA Soziale Arbeit
Zulassungsvoraussetzungen
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Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehören eine für das Land Niedersachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung sowie ein achtwöchiges Vorpraktikum unter fachlicher Anleitung in Vollzeit, das mit einer detaillierten Bescheinigung nachzuweisen ist. Das Praktikum muss zum Studienbeginn ( 01.09.) beendet sein. Über Einzelheiten sowie weitere Zugangswege informiert das Immatrikulationsamt. Das Immatrikulationsamt führt das Verfahren zur Vergabe der Studienplätze durch.Die Zulassungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen.
Fristen
Neue Studierende werden nur zum Wintersemester aufgenommen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli. Der Veranstaltungsbeginn ist im September. Eine obligatorische Einführungswoche für Erstsemester findet im Vorfeld statt.
AdresseHAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst
Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Studentische Angelegenheiten
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
E-Mail: studieninfo@hawk-hhg.de
Bewerbung
Soziale Arbeit Bachelor, A - K
Soziale Arbeit Master , A - Z
Frau Schreeck - Telefon: 05121/881-113
E-Mail: schreeck@hawk-hhg.deSoziale Arbeit Bachelor, L - Z
Frau Munzert - Telefon: 05121/881-133
E-Mail: munzert@hawk-hhg.de
Es ist ein 8-wöchiges Vorpraktikum erforderlichHierüber ist eine ausführliche Praktikumsbescheinigung über die Dauer von 8 Wochen Ganztagstätigkeit (bzw. 308 Stunden sozialpädagogischer Tätigkeit unter fachlicher Anleitung) einzureichen.
Pflegerische, ehrenamtliche und au-pair-Tätigkeiten können n i c h t angerechnet werden.Diese Praktikums-Bescheinigung muss bis zum Bewerbungsschluss, dem 15. Juli, eingereicht werden. Das Vorpraktikum muss spätestens bis zum Studienbeginn, dem 01.09. jeden Jahres, beendet sein. Falls das Praktikum über den Bewerbungschluss andauert, kann die Bescheinigung vorerst vorläufig sein. Eine endgültige Bescheinigung ist nachzureichen.
Aus der Praktikums-Bescheinigung müssen folgende Punkte ersichtlich sein:
- die gesamte abgeleistete Stundenzahl von 308 Std. und der Zeitraum (z.B. vom 01.05.2005 bis 07.07.2005)
- dass die Anleitung durch eine sozialpädagogische Fachkraft (z.B. Dipl.-Sozialpädagoge) erfolgt ist
- die Art der unter Anleitung ausgeführten Tätigkeiten
- Kurzbeschreibung der sozialpädagogischen Institution, in der das Praktikum abgeleistet wurde
Bewerbungsfrist:
Studienbeginn:
15. Juli jeden Jahres
01. September