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Immatrikulation/
Studien-Info

Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten

BA Pflegemanagement (Teilzeit)

Antrag auf Zulassung zum Studium

Das Antragsformular auf Zulassung zum Studium können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Download Zulassungsantrag

 

Zulassungsvoraussetzungen

  • erfolgreich abgeschlossene, mind. dreijährige Ausbildung in einem Pflegeberuf
  • erfolgreich absolvierte Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin/ zum Pflegedienstleiter mit mindestens 2.500 Lehrgangsstunden (Kompetenzen aus beruflichen Kontexten sowie aus anderen Weiterbildungen im pflegerischen Bereich werden anerkannt, wenn sie mit den o.g. Weiterbildungen sowohl inhaltlich als auch im zeitlichen Umfang vergleichbar sind)
  • Hochschulzugangsberechtigung: Fach-/ Abitur oder mind. dreijährige pflegerische Berufstätigkeit
  • Äquivalenzprüfung (ca. Mitte September jeden Jahres)

Studiendauer und Studienabschluss
Das Studium ist als Teilzeitstudium mit drei Studiensemestern organisiert, die jeweils in einem Zeitjahr absolviert werden, somit erfolgt es über drei Jahre. Dies geschieht in einer Kombination aus ca. neun Präsenzblöcken/ Jahr am Standort Hildesheim sowie E-Learning-Anteilen.
Das Studium führt zum „Bachelor of Arts (BA)“ in Pflegemanagement.

Kosten: voraussichtlich 1.300,- Euro/ Jahr (u.a. Studienbeitrag, Studentenwerk, Semesterticket)

Die Aufnahme erfolgt einmal jährlich zum Wintersemester, Bewerbungsschluss ist der 15. Juli.

Einzureichende Unterlagen (Zeugnisse, Urkunden und Nachweise in beglaubigter Ablichtung):

  • Antrag auf Zulassung zum Studium Download Zulassungsantrag
  • Berufsurkunde/ Nachweis über eine mindestens dreijährige, erfolgreich abgeschlossene pflegerische Ausbildung/ Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Zeugnis über die Abschlussprüfung der Berufsausbildung
  • Weiterbildungsnachweis: Nachweis einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung mit mindestens 2.500 Lehrgangsstunden im Bereich Pflegemanagement (Zertifikat der Werner-Schule vom DRK oder vergleichbare Einrichtungen/ Erlaubnis zum Führen der Berufs- und Weiterbildungsbezeichnung)
    Sofern der Weiterbildungsnachweis nicht von der Werner-Schule vom DRK, Göttingen, stammt, müssen auch die absolvierten Inhalte nachgewiesen werden. Kompetenzen aus beruflichen Kontexten sowie aus anderen Weiterbildungen im pflegerischen Bereich werden nur dann anerkannt, wenn sie mit der Weiterbildung Lehrer/ -in für Pflegeberufe/ Pflegedienstleiter/ -in sowohl inhaltlich als auch im zeitlichen Umfang vergleichbar sind.
  • Abschlusszeugnis der Weiterbildung
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung: Fach-/ Abiturzeugnis oder falls nicht vorhanden
  • Arbeitsbescheinigung/ -zeugnis über eine mind. dreijährige pflegerische Berufstätigkeit nach der Ausbildung
  • tabellarischer Lebenslauf