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Gebühren und Beiträge

Studienbeiträge / Langzeitstudiengebühren

Studienbeiträge in Niedersachsen
Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetzes (NHG) vom 26.02.2007


Wer bezahlt?

Alle Studierenden gem. §§ 11 + 13  NHG

Wie lange ist wie viel zu zahlen?

Wer ist von der Erhebung ausgenommen? (§ 11(3))

  1. ausländische Studierende
    • bei zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommen
    • bei Hochschulpartnerschaft auf Gegenseitigkeit
    • im Rahmen von Förderprogrammen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder finanziert werden Stipendiaten)
  2. Studierende, die gleichzeitig bereits an einer anderen Hochschule zum Studium in einem gemeinsamen Studiengang eingeschrieben sind und dort den Studienbeitrag entrichten 
  3. Studierende, die ein ganzes Semester beurlaubt sind

Die Befreiung nach 1) und 2)  verschiebt außerdem den Eintritt der Langzeitstudiengebührenpflicht nach hinten.

Studienbeitrag (§ 11) / Langzeitstudiengebühr (§ 13) können ganz oder teilweise erlassen werden (§ 14) in Fällen unbilliger Härte.
Unbillige Härte liegt in der Regel vor bei studienzeitverlängernden Auswirkungen

Bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist schriftliche Antragstellung innerhalb der Rückmeldefrist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise erforderlich (Formular im Internet/Formular anfordern/formloser Antrag)! Nähere Auskünfte erteilt das Immatrikulationsamt

Finanzierung des Studienbeitrages

Für die Finanzierung des Studienbeitrages in Höhe von € 500,-- können Studenten ein Studienbeitragsdarlehen aus dem Förderprogramm des Landes in Anspruch nehmen. Dies bietet die N-Bank in Kooperation mit der KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau - unabhängig vom Einkommen der Eltern oder vorhandener Sicherheiten zu einem günstigen Zinssatz an. Das Studienbeitragsdarlehen wird direkt an die Hochschule gezahlt. Der Student zahlt lediglich die verbleibenden Semesterbeiträge.  Nähere Informationen zum Studienbeitragsdarlehen erhalten Sie unter: http://www.nbank.de/ .   

 

Antrag zum Herunterladen

Sie können hier den Antrag auf Erlass der Studienbeiträge/Langzeitstudiengebühr als PDF-Datei herunterladen. Zur Anzeige und zum Ausdrucken dieser Datei wird der Acrobat Reader benötigt, der auf der Seite von Adobe kostenlos heruntergeladen werden kann.  


[Antrag auf Erlass des Studienbeitrages bzw. der Langzeitstudiengebühr]