Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen
BEng Bauingenieurwesen
Antrag auf Zulassung zum Studium
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Vorpraktikum
Es ist ein 10-wöchiges Vorpraktikum im Bauwesen erforderlich, welches auf das Berufsziel des Studiengangs ausgerichtet und möglichst breit gefächert ist. Es werden Tätigkeiten auf Baustellen oder in Baubetrieben - vorzugsweise im Bereich des Mauerwerksbaus, Stahlbetonbaus, Stahlbaus und Holzbaus - empfohlen. Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf wie z.B. Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Zimmerer, Bautischler oder Bauzeichner kann als praktische Ausbildung anerkannt werden. Im Zweifelsfall entscheidet die Fakultät.
Das Vorpraktikum muss spätestens bis zum Ende des zweiten Studiensemesters nachgewiesen werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Studienplatz ist ein Nachweis über eine Praktikumsstelle ausreichend. Die Fakultät bietet Hilfestellung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz an.
Nähere Angaben zu den Zielen und zur Durchführung des Praktikums sowie zu den anerkannten Ausbildungsberufen und Tätigkeiten regelt die "Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge der Fakultät Bauwesen der HAWK" in der zur Zeit gültigen Fassung, die Sie sich hier herunterladen können.
Die Zulassungsordnung für die Bachelor-Studiengänge der Fakultät Bauwesen der HAWK regelt die Zugangsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren und ist hier herunterzuladen.
Semesteranfang:
Vorlesungsbeginn:
Wintersemester: 15. Juli
01.10. jeden Jahres
Anfang Oktober jd. Jahres
