Hinweise für Lehrende
Das Deutsche Studentenwerk hat eine umfangreiche Handreichung zum Thema barrierefreie Lehre zusammengestellt.
Erste Schritte für eine Barrierefreie Didaktik
Signalisieren Sie Bereitschaft
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung möchten ihr Studium so erfolgreich wie möglich absolvieren. Als Lehrende/r können Sie Ihre Gesprächsbereitschaft vor bzw. nach einer Veranstaltung anbieten. Verweisen Sie auf Ihre Sprechstunden und lassen Sie sich die individuelle Situation der behinderten Studentin / des behinderten Studenten schildern.
Fragen Sie die Experten selbst
Die einfachste Möglichkeit ist, die Betroffenen selbst zu fragen, welche Art von Unterstützung sie brauchen. Welche Materialien benötigt der/die Studierende vorab? Welche Hilfsmittel sind für Ihren Unterricht nötig? Geben Sie Informationen zu Nachteilsausgleichen an Studierende weiter oder verweisen Sie auf das Beratungsangebot durch die Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung Prof. Dr. Hermes. Die HAWK hat bereits Erfahrungen in der Lehre mit gehörlosen Studierenden sammeln können. Wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät Erhaltung von Kulturgut, um davon zu profitieren.
Passen Sie Ihre Methoden an die Bedürfnisse an
Überlegen Sie sich, was Sie an Ihrem Vortragsstil ändern können, wenn hörgeschädigte, sehgeschädigte oder mobilitätsbehinderte Studierende in Ihren Veranstaltungen sind.
Erste Grundregeln sind:
• Sie als Unterrichtsverantwortliche/r sollten rechtzeitig klären, ob die räumlichen Gegebenheiten der Veranstaltung im Gebäude und auch bei externen Veranstaltungen der Studiengruppe entsprechen (Erreichbarkeit für mobilitätsbehinderte Teilnehmer/innen).
• Fragen Sie nach, ob Texte und Power-Point-Präsentationen gut lesbar sind (klare Schrifttypen sind besser, bei Power-Point gilt: große weiße Schrift auf dunkelblauem Hintergrund sind besonders geeignet, rot und grün sind wenig geeignet).
• Wenn hörbehinderte Menschen zuhören, sorgen Sie für ausreichend Beleuchtung, für Blickkontakt zur entsprechenden Person und dafür, dass immer nur eine Person spricht.
• Legen Sie die Regeln zu Nachteilsausgleichen der Prüfungsordnungen positiv im Sinne der behinderten Person aus. Eine Prüfungsveränderung ist keine Bevorzugung sondern gleicht die behinderungsbedingten Nachteile im Studium aus und stellt Chancengleichheit her.
Barrierefreie Lehre hilft allen
Der geringe Mehraufwand zu Beginn lohnt sich. Viele der unterstützenden Maßnahmen kommen allen Studierenden zugute.
