Überblick über die Organisation der Hochschule
Zentrale Organe der Hochschule sind das Präsidium, der Senat und der Hochschulrat.Die Hochschule gliedert sich in Fakultäten (zur Zeit 7 Fakultäten, wobei eine kleine Fakultät die Bezeichnung "Fachbereich" führt). Die Fakultäten nehmen die Aufgaben der Hochschule in Lehre, Forschung und Weiterbildung wahr.
Der Senat bildet je eine Kommission für die Aufgaben Forschung, Frauenförderung und Gleichstellung, Haushalt, Hochschulentwicklungsplanung sowie Lehre und Studium. Daneben kann der Senat weitere Kommissionen einsetzen.
Besondere Funktionen nehmen
- die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte,
- die Senatsbeauftragten für Angelegenheiten behinderter Hochschulangehöriger, Datenschutz, Immaturenprüfungen und
- die Ombudspersonen für Fragen des Umgangs mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
wahr.
Organigramm
Einen weiteren Überblick über zentrale und besondere Organe, sowie die zentrale Verwaltung und zentrale Einrichtungen erhalten Sie im Organigramm der Fachhochschule.
