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Organe/Gremien

Fakultät und StudiendekanIn

Fakultät, Dekanat, Fakultätsrat

Organe der Fakultät sind das Dekanat und der Fakultätsrat.

Das Dekanat leitet die Fakultät. Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder des Dekanats und beschließt die Ordnungen der Fakultät (z.B. Prüfungsordnungen).


Studienkommissionen und StudiendekanInnen

An jeder Fakultät gibt es eine oder mehrere Studienkommissionen, die jeweils für einen oder mehrere Studiengänge zuständig sind. Sie werden von einer Studiendekanin oder einem Studiendekan geleitet.

Studiendekaninnen und Studiendekane sind für die Sicherstellung des Lehrangebots und die Studienberatung zuständig.
Gemeinsam mit der Studienkommission wirken sie darauf hin, die Organisation der Lehre zu verbessern und eventuelle Mängel abzustellen. In diesem Zusammenhang werten sie auch die in jedem Semester stattfindende Bewertung der Lehrveranstaltungen durch die Studierenden aus.