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Organe/Gremien

Der Senat

Aufgaben/Funktionen

Der Senat

  • wählt die Mitglieder des Präsidiums und kann Mitglieder des Präsidiums abwählen 
  • nimmt Stellung zu grundsätzlichen Fragen und
  • beschließt die Grundordnung und weitere Ordnungen, den Hochschulentwicklungsplan sowie den Frauenförderplan.

Das Präsidium ist dem Senat rechenschaftspflichtig.


Zusammensetzung

Dem Senat gehören 19 stimmberechtigte Mitglieder sowie ohne Stimmrecht die Mitglieder des Präsidiums, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und die DekanInnen der Fakultäten an. Der Präsident führt den Vorsitz.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats werden von

  • den HochschullehrerInnen (10 Sitze), 
  • den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen (3 Sitze),
  • den Studierenden (3 Sitze) und
  • den MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung (3 Sitze)

gewählt.