Senatsbeauftragte
Der Senat hat Beauftragte zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben bestellt. Dazu gehören insbesondere
- Angelegenheiten behinderter Hochschulangehöriger,
- Datenschutz,
- Immaturenprüfungen sowie
- die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und der Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Je nach den für die einzelnen Aufgaben geltenden staatlichen Vorschriften oder Richtlinien der Hochschule beraten die Senatsbeauftragten die Betroffenen oder vertreten ihre Interessen, bereiten Entscheidungen des Senats oder anderer Stellen der Hochschule vor oder nehmen eine Aufgabe selbständig wahr und treffen in diesem Rahmen die notwendigen Entscheidungen.
