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Senatsbeauftragte

Senatsbeauftragte


Der Senat hat Beauftragte zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben bestellt. Dazu gehören insbesondere

Je nach den für die einzelnen Aufgaben geltenden staatlichen Vorschriften oder Richtlinien der Hochschule beraten die Senatsbeauftragten die Betroffenen oder vertreten ihre Interessen, bereiten Entscheidungen des Senats oder anderer Stellen der Hochschule vor oder nehmen eine Aufgabe selbständig wahr und treffen in diesem Rahmen die notwendigen Entscheidungen.